Wird zur Zeit aktualisiert!! Unser Ziel ist die Zucht der Rasse „American Bulldog“, entsprechend den bestehenden Standard´s der ABNA und der ABA. Hierbei sollte die Gesundheit und Wesensfestigkeit des American Bulldogs im Vordergrund stehen.


§ 1 ZUCHTTIERE
Alle zur Zucht zugelassenen Hunde müssen über eine Chip-Nummer oder Tätowierung zwecke Identifizierung verfügen. Die chip-Nummer ist in die Ahnentafel einzutragen.

Der Club führt eine Liste mit geschützten Zwingernahmen.

§ 2 ZUCHTVORAUSSETZUNG
Alle Zuchttiere müssen über eine anerkannte HD-Auswertung verfügen, sowie müssen VOR Zuchteinsatz eine ZTP (Zuchttauglichkeitsprüfung) bestanden haben. Bei Vorlage der BH (Begleithundeprüfung) entfällt die Anforderung der ZTP.

Vom Club anerkannte HD-Auswertungsstellen:
- Dr. Gutbrodt (Nürnberg)
- Dr. Tellhelm (Uni Gießen) als Obergutachter zugelassen
- OFA, USA
- Pennhip, USA

Die Chip –oder Tätowiernummer des Hundes muß auf der Auswertung erscheinen!!!

Folgende HD-Grade sind zur Zucht zugelassen:
- HD-A (frei)
- HD-B (Grenzfall)
- HD-C (leicht)
- OFA: excellent / good / fair

Anmerkung: Bis zur Vollendung des 2. Lebensjahres ist eine „Prelim“-Auswertung bei der OFA ausreichend. Der entsprechende Hund muß nach Vollendung des 2. Lebensjahres nachgeröntgt werden!!!! Prelim-Auswertungen werden also nur bis zur Vollendung des 2. Lebensjahres anerkannt!!!

- Pennhip bis zum einem Grad von 0.57

HD-A und HD-B1 ausgewertete Hunde dürfen uneingeschränkt zur Zucht eingesetzt werden. HD-C ausgewertete Hunde dürfen nur mit einem HD-A oder HD-B1 ausgewertetem Partner verpaart werden!!

§ 3 ZUCHTAUSSCHLUSS
Folgende Hunde dürfen nicht zur Zucht eingesetzt werden:
a) Scheue, ängstliche, oder aggressive Hunde
b) Hunde mit mittlerer oder schwerer HD
c) Taube Hunde
d) Blinde Hunde
e) Schielende Hunde
f) Monorchiden und Kryptorchiden
g) Hunde mit blauen oder reinschwarzen Abzeichen, sowie schwarzer Maske

§ 4 ZUCHTALTER .
Hündinnen müssen am Decktag mind. 18 Monate alt sein .
Rüden müssen am Decktag mind. 12 Monate alt sein.
Hündinnen dürfen nur 1 x jährlich gedeckt werden.
Sollte die Hündin nach einem erfolgten Deckackt leer bleiben, ihre Welpen verlieren, oder die Welpen nach der Geburt sterben, sodaß sie keinen Wurf aufzieht, besteht die Möglichkeit diese Hündin bei der nächsten Hitze erneut zu belegen.

§ 5 ANFORDERUNGEN AN DEN ZÜCHTER
Jeder Züchter sollte sich gem. bestehendem Tierschutzgesetz mit den zur Zucht vorausgesetzten Bestimmungen auskennen, sollte in der Lage sein, seine Welpen dementsprechend unterzubringen und die nötige Zuwendung sollte jederzeit gewährleistet sein.